Con-Regeln
Cosplayregeln
Allgemein
- Stacheln (z. B. bei Stachelarmbänder und -halsbänder) dürfen maximal 5 cm lang sein und müssen abgerundet sein.
- Ketten aus Holz oder Kunststoff müssen klar erkennbar als Teil des Kostüms getragen werden.
- Ketten aus Metall müssen fest an der Kleidung befestigt sein, sodass sie nicht einfach entfernt werden können.
- Eure Kleidung sollte keine scharfen oder gefährlichen Kanten aufweisen.
- Militärkleidung, die nicht explizit von echter Kleidung unterschieden werden kann, ist verboten.
- Flügel die weiter als 20cm über die Schulterbreite hinausgehen, sowie ausladende Kleidung (z. B. Ballkleider) und Accessoires sind im Gebäude verboten.
- Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein; Brust, Intimbereich und Gesäß müssen angemessen bedeckt sein. Auch obszöne Gesten oder Handlungen sind verboten. Verstöße können zum Ausschluss von der Convention führen.
- Zudem dürfen Kostüme keine Verletzungsgefahr für andere Besucher darstellen. Bei der Verwendung von Farben und Glitzer muss darauf geachtet werden, dass diese weder abfärben, tropfen noch abbröckeln.
- Das Tragen oder Verwenden des Manji-Symbols (auch bekannt als „Swastika“, „Sonnenrad“ oder „Hakenkreuz“) auf Cosplays und Fanarts auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
Cosplay-Waffenregeln
Sofern möglich, verzichtet bitte auf das Mitbringen von Waffen.
Allgemeine Regeln für Waffen
Das Mitführen von Waffen, Anscheinswaffen, Sportgeräten oder ähnlichen Gegenständen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Showkämpfe sind untersagt, da Nachahmer mit ungeeignetem Equipment Verletzungen erleiden könnten oder es zu Unfällen während der Veranstaltung kommen kann. Bei Verstößen behalten wir uns das Recht vor, die beteiligten Personen vom Event auszuschließen.
Auch bei grundsätzlich erlaubten Waffen kann es zu einer Einziehung kommen, wenn wir vor Ort entscheiden, dass sie ungeeignet für das Gelände sind.
Erlaubte Waffen
Alle Gegenstände sind grundsätzlich erlaubt, es sei denn, sie werden im Abschnitt „Verbotene Waffen“ explizit aufgeführt.
Verbotene Waffen
Auf der AniMaBi sind unter anderem folgende Waffen verboten:
- Wurfsterne und Nun-Chakus in jeglicher Ausführung, unabhängig von Material oder Funktion.
- Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser.
- Stahlruten, Totschläger und Schlagringe.
- Hieb- und Stoßwaffen, die wie Alltagsgegenstände aussehen, aber tatsächlich Waffen sind.
- Schussfähige Sportgeräte wie Paintball- oder Druckluftwaffen.
- Echte Schusswaffen und Munition.
- Pyrotechnische Munition und Sprengkörper.
- Geschärfte oder angespitzte Hieb- oder Stoßwaffen.
- Generell sind Anscheinswaffen verboten

Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.
Zudem sind Waffen und Cosplay-Requisiten, die länger als 2 Meter sind, nicht gestattet.
Die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes und dessen Vorschriften sind verbindlich. Eine vollständige Übersicht findet sich unter: Deutsches Waffengesetz.
Regeln für Hieb- und Stoßwaffen
Sofern Hieb- und Stoßwaffen nicht unter „Verbotene Waffen“ fallen und nicht explizit als erlaubt gelten, gelten folgende Bedingungen:
- Hieb- und Stoßwaffen müssen stumpf sein.
- Das Mitführen von geschärften oder angespitzten Waffen führt zum sofortigen Verweis vom Gelände und kann, je nach Schwere des Verstoßes, zu einer Anzeige führen.