Con-Regeln

  • Der Umgang mit Alkohol, Drogen, Glasbehältern, Waffen, potenziell gefährlichen Gegenständen und Tieren ist verboten. Ausgenommen sind Blindenhunde. Personen, die unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss stehen, werden vom Gelände verwiesen. In den Gebäuden herrscht Rauchverbot.
  • Das Personal behält sich das Recht vor, im Rahmen der Sicherheit der Veranstaltung, Taschenkontrollen zu erbitten. Diese dürfen abgelehnt werden.
  • Schäden aller Art sind zu vermeiden. Insbesondere Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden.
  • Eigenständige Änderungen an Gebäude und Technik sind untersagt.
  • Das Verteilen von Flyern und Werbung, Verkauf von Waren sowie Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur nach Absprache mit den zuständigen Organisatoren gestattet.
  • Wer die AniMaBi betritt, ist damit einverstanden, dass eventuell Fotos oder Videos von ihm vom Veranstalter für die Darstellung von Impressionen genutzt werden.
  • Fundsachen sind an der Info oder bei einem Helfer abzugeben, diese können im Freizeitzentrum Stieghorst zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
  • Auf rücksichtsvollen, respektvollen und pfleglichen Umgang wird Wert gelegt.
  • Gute Sitten sind zu wahren.
  • Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Treppenhäuser sind keine Sitzbänke.
  • Cosplays dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Brüste, Intimbereich und Po müssen ausreichend bedeckt sein.
  • Auf dem gesamten Gelände herrscht Ausweispflicht. Das Personal behält sich das Recht vor, Ausweiskontrollen durchzuführen.
  • Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Personen im Rahmen des Hausrechts der Veranstaltung zu verweisen, sollten diese negativ aufgefallen sein.

Regeln für Cosplay-Waffen

  • Hieb- und Stoßwaffen müssen abgestumpft sein. (WaffVwV §1.9 , WaffG §42a(3.) => Sportgerät)
  • Wer geschärfte oder gespitzte Waffen führt, riskiert eine Anzeige. (WaffG §42)
  • Anscheinwaffen sind Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. (Anlage 1 Abschnitt 1 unterabschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG)
  • Anscheinwaffen dürfen nur zu Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen verwendet werden. (WaffG §42a(2)1.)
  • Anscheinwaffen müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. (WaffG §42a(2)2.) Verschlossenes Behältnis = geschützt vor Sicht und unbemerktem Zugriff Dritter. Z.B. Verschlossene Kiste, Koffer oder Rucksack (ordentlich verschnürt).
  • Gegenstände, deren Besitz nach WaffG verboten ist, sind auf dem Gelände untersagt. (z.B. Laservisiere, Red-Dots, angeschraubte Taschenlampen, Wurfsterne oder Nun-Chakus in jeglicher Form und Ausführung, unabhängig von Material und Funktion.) D.h. alles was objektiv so aussieht, ist per Gesetz verboten. Eine Liste der Artikel findet sich im Internet.
  • Schussfähige Sportgeräte wie Paintball- und Druckluftwaffen, Bögen und Armbrüste sind verboten.
  • Großes und sperriges Cosplay-Zubehör (z.B. Waffen, Flügel etc) darf nach eigenem Ermessen ins Gebäude oder kann am Eingang abgegeben werden.. Das Personal behält sich das Recht vor, Besucher anzuweisen, ihr Zubehör am Eingang abzugeben, wenn sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko feststellen.
  • Wer Waffen, Anscheinwaffen, Sportgeräte o.ä. führt, tut dies auf eigene Gefahr.
  • Showkämpfe sind verboten, da sich Nachahmer mit ungeeignetem Equipment verletzen könnten.
  • Waffen müssen erst durch die Mitarbeiter an der Information gesichtet werden, ehe sie auf das Con-Gelände dürfen. Die Mitarbeiter bewerten nach eigenem Ermessen, ob die Waffen den Regeln der Con entsprechen oder nicht. Ihnen obliegt das Genehmigen oder Ablehnen einer Waffe auf dem Gelände der AniMaBi.
  • Der Park ist öffentlicher Grund, dort dürfen Cosplay-Waffen nach eigenem Ermessen mitgeführt werden.